Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden die Europa- und Kommunalwahlen 2024 statt. An diesem Tag werden das Europaparlament, der Kreistag, der Gemeinderat sowie die Ortschaftsräte für die fünf Rastatter Ortsteile Niederbühl, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf gewählt.
Europawahl: Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Europawahl sind nach dem Europawahlgesetz (§ 6 Europawahlgesetz) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Hauptwohnung innehaben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Rastatt haben, erhalten ebenfalls das Wahl- und Stimmrecht.
Wer wahlberechtigt ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung.
Kreistagswahl: Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Kreistagswahl sind nach dem Kommunalwahlgesetz (§ 41 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz) alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Bürgerinnen und Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Landkreis Rastatt ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben, erhalten ebenfalls das Wahl- und Stimmrecht.
Wer wahlberechtigt ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung.
Gemeinderatswahl: Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Gemeinderatswahl sind nach dem Kommunalwahlgesetz (§ 41 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz) alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Bürgerinnen und Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Rastatt ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Rastatt haben, erhalten ebenfalls das Wahl- und Stimmrecht.
Wer wahlberechtigt ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung.
Ortschaftsratswahlen: Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Ortschaftsratswahl sind nach dem Kommunalwahlgesetz (§ 41 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz) alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Bürgerinnen und Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Ortschaft ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Rastatt haben, erhalten ebenfalls das Wahl- und Stimmrecht.
Wer wahlberechtigt ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung.
Wie kann ich wählen?
Gewählt werden kann im Wahllokal des Wahlbezirks am Wahltag oder per Briefwahl.
Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein, siehe dazu "Wie erhalte ich Briefwahlunterlagen?".
Bewerberinnen und Bewerber für die Europawahl – wer kann gewählt werden?
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Bewerberinnen und Bewerber für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen – wer kann gewählt werden?
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden von den Parteien und Wählervereinigungen in Wahlvorschlägen aufgestellt. Diese Wahlvorschläge konnten vom 9. Februar 2024 0:00 Uhr, dem Tag nach der Bekanntmachung der Wahl, bis zum 28. März 2024 18 Uhr schriftlich bei der/dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Stadt Rastatt, Marktplatz 1, 76437 Rastatt, eingereicht werden.
Nach der Einreichung werden die Angaben in den Wahlvorschlägen durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung geprüft. Die abschließende Prüfung und Zulassung bzw. Zurückweisung der Wahlvorschläge erfolgte durch den Gemeindewahlausschuss am 9. April 2024.
Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Wie kann ich Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen?
Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Ort der Einsichtnahme für die Kernstadt:
Bürgerbüro Stadt Rastatt
Zimmer E17+E18
Herrenstraße 15
76437 Rastatt
Ort der Einsichtnahme für die Ortsteile:
Ortsverwaltung Niederbühl
Zimmer 1.1 und 1.2
Laurentiusstraße 8
76437 Rastatt-Niederbühl
Ortsverwaltung Ottersdorf
Wilhelmstraße 3
76437 Rastatt-Ottersdorf
Ortsverwaltung Plittersdorf
Zimmer 3
Blumenstraße 2
Rastatt-Plittersdorf
Ortsverwaltung Rauental
Hohlgasse 3
76437 Rastatt-Rauental
Ortsverwaltung Wintersdorf
Zimmer 2
Bannwaldstraße 1
76437 Rastatt-Wintersdorf
Ich habe keine Wahlberechtigung erhalten, was muss ich tun?
Haben Sie bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich im Bürgerbüro der Stadt Rastatt schnellstmöglich vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Ist das nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen. Weitere Auskünfte sowie Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen erhalten Sie beim
Bürgerbüro der Stadt Rastatt
Herrenstraße 15
76437 Rastatt
Für die Ortsteile:
Ortsverwaltung Niederbühl
Laurentiusstraße 8
76437 Rastatt-Niederbühl
Ortsverwaltung Ottersdorf
Wilhelmstraße 3
76437 Rastatt-Ottersdorf
Ortsverwaltung Plittersdorf
Blumenstraße 2
Rastatt-Plittersdorf
Ortsverwaltung Rauental
Hohlgasse 3
76437 Rastatt-Rauental
Ortsverwaltung Wintersdorf
Bannwaldstraße 1
76437 Rastatt-Wintersdorf
Wie erhalte ich Briefwahlunterlagen?
Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 können Sie Briefwahlunterlagen schriftlich, elektronisch (zum Beispiel per Mail) oder persönlich beantragen. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Einfachste Antragsmöglichkeit ist die Nutzung des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung. Hierbei werden bereits die meisten Daten für einen Antrag automatisch hinterlegt. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandadresse.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihr(e) Vorname(n), Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Ab dem 29.04.2024 bieten wir für Sie auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Internet-Wahlscheinantrag auf unserer Homepage (https://www.rastatt.de) an. In den dort verlinkten Internet-Wahlscheinantrag müssen Sie die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Zur Prüfung der Daten müssen Sie hier auch Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer eingeben. Sollten die Daten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.
Alternativ können Sie den Antrag auch postalisch mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen.
Bei allen Antragsarten haben Sie die Möglichkeit eine abweichende Versandadresse anzugeben, falls Sie die Briefwahlunterlagen zum Beispiel an Ihren Urlaubsort erhalten möchten. In diesem Fall erfolgt automatisch auch eine sogenannte „Kontrollmitteilung“ an die originäre Wohnadresse mit dem Hinweis, dass Briefwahlunterlagen an eine abweichende Adresse versandt wurden.
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt frühestens in der Woche vom 6. bis 10. Mai 2024.
Was muss ich bei der Briefwahl berücksichtigen?
Der Antrag sollte rechtzeitig vor der Wahl eingehen. Wir empfehlen Ihnen bei Antragstellung in der Woche vor der Wahl Ihren Antrag persönlich im Bürgerbüro abzugeben und die Briefwahlunterlagen direkt mitzunehmen.
Die Stadtverwaltung übernimmt keine Verantwortung für nicht rechtzeitig zugestellte Briefwahlunterlagen.
Bis wann muss die Briefwahl erfolgen?
Ich habe meine Unterlagen für die Briefwahl verloren bzw. ich habe meine Unterlagen (noch) nicht erhalten, was muss ich tun?
Verlorene Unterlagen werden nicht ersetzt. Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihm/ihr die Unterlagen nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl (also Samstag, 8. Juni 2024), 12 Uhr, zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros neue Unterlagen ausgehändigt werden.
Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass Sie trotz eines frühzeitigen Antrags auch nach über einer Woche keine Briefwahlunterlagen erhalten haben. Bitte beachten Sie hier, dass der Versand von Briefwahlunterlagen frühestens erst in der Woche vom 6. - 10. Mai 2024 beginnt und besonders an den ersten Tagen nicht sofort alle bereits beantragten Briefwahlunterlagen versendet werden können.
Wo ist mein Wahllokal?
Wie kommt die Reihenfolge auf dem Stimmzettel zustande?
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Anzahl der Stimmen, die die Parteien und Wählervereinigungen bei der letzten Kommunalwahl 2019 erhalten haben. Kommen neue Parteien oder Wählervereinigungen mit einem Wahlvorschlag hinzu, werden diese hinter die bereits vertretenen politischen Gruppierungen eingereiht. Hier richtet sich die Reihenfolge dann nach dem Eingang des Wahlvorschlags bei der Stadtverwaltung.
Europawahl: Wie viele Stimmen habe ich?
Kreistagswahl: Wie viele Stimmen habe ich?
Sie haben 12 Stimmen und wählen damit die Personen in den einzelnen Wahlvorschlägen. Für die Stimmabgabe tragen Sie hinter dem Namen einer Person ein, wie viele Stimmen Sie dieser Person geben möchten. Sie können einer Person bis zu drei Stimmen geben. Möglich ist auch die Eintragung des Namens einer anderen wählbaren Person in die freie Zeile auf dem Stimmzettel. Wenn Sie eine andere wählbare Person eines anderen Wahlvorschlags durch Eintragung in die freie Zeile wählen wollen, müssen Sie diese so eindeutig bezeichnen, dass zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person Sie meinen. Ansonsten sind Ihre für diese Person angegebenen Stimmen ungültig.
Gemeinderatswahl: Wie viele Stimmen habe ich?
Sie haben 40 Stimmen und wählen damit die Personen in den einzelnen Wahlvorschlägen. Für die Stimmabgabe tragen Sie hinter dem Namen einer Person ein, wie viele Stimmen Sie dieser Person geben möchten. Sie können einer Person bis zu drei Stimmen geben. Möglich ist auch die Eintragung des Namens einer anderen wählbaren Person eines anderen Wahlvorschlags in die freie Zeile auf dem Stimmzettel. Wenn Sie eine andere Person durch Eintragung in die freie Zeile wählen wollen, müssen Sie diese so eindeutig bezeichnen, dass zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person Sie meinen. Ansonsten sind Ihre für diese Person angegebenen Stimmen ungültig.
Ortschaftsratswahl: Wie viele Stimmen habe ich?
Sie haben 10 Stimmen und wählen damit die Personen in den einzelnen Wahlvorschlägen. Für die Stimmabgabe tragen Sie hinter dem Namen einer Person ein, wie viele Stimmen Sie dieser Person geben möchten. Sie können einer Person bis zu drei Stimmen geben. Möglich ist auch die Eintragung des Namens einer anderen wählbaren Person eines anderen Wahlvorschlags in die freie Zeile auf dem Stimmzettel. Wenn Sie eine andere Person durch Eintragung in die freie Zeile wählen wollen, müssen Sie diese so eindeutig bezeichnen, dass zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person Sie meinen. Ansonsten sind die für diese Person angegebenen Stimmen ungültig.
Sind die Wahllokale mit dem Rollstuhl zugänglich?
Ich habe eine Sehbeeinträchtigung, wie kann ich trotzdem an der Wahl teilnehmen?
Sehbehinderte oder blinde Wählerinnen und Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels der Europawahl einer Stimmzettelschablone oder auch einer Hilfsperson bedienen.
Bitte wenden Sie sich bezüglich einer Stimmzettelschablone an den Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden.
Aufgrund der Beschaffenheit der Stimmzettel für die kommunalen Wahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) ist es nicht möglich hierzu eine Stimmzettelschablone zu nutzen. Sehbehinderte oder blinde Wählerinnen und Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Hilfsperson bedienen.
Europawahl: Warum fehlt dem Stimmzettel die rechte obere Ecke?
Ich bin am Wahltag plötzlich und unvorhergesehen erkrankt. Wie kann ich trotzdem an der Wahl teilnehmen?
Wer plötzlich und unvorhergesehen am Wahltag erkrankt, kann am 9. Juni 2024 bis 15 Uhr die Briefwahl beantragen. In diesem Fall kann eine vom Erkrankten bevollmächtigte Person mit entsprechender Vollmacht die Briefwahlunterlagen für den Erkrankten im Bürgerbüro beantragen und abholen. Um Vorlage eines ärztlichen Nachweises wird gebeten.
Wie erfolgt die Auszählung?
Die Auszählung der Stimmen für die Europawahl erfolgt am 9. Juni 2024 ab 18 Uhr. Sie findet in den Wahllokalen statt. Die Auszählung ist öffentlich.
Die Auszählung der Stimmen für die Kommunalwahl erfolgt am 10. und 11. Juni 2024 jeweils ab 8 Uhr. Sie findet in den Räumlichkeiten der Rastatter Rathäuser und Verwaltungsgebäude statt. Welche Räume dies sind, wird an den beiden Auszählungstagen an den Gebäudeeingängen ausgehängt und zuvor öffentlich bekanntgemacht. Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich.
Am Montag, 10. Juni 2024, erfolgt zunächst die Auszählung der Stimmen für die Kreistagswahl. Anschließend folgt die Auszählung der Stimmen für die Gemeinderatswahl. Die Stimmen für die Ortschaftsratswahlen werden zuletzt ausgezählt.
Die in den Wahlbezirken ermittelten Ergebnisse der Kommunalwahl werden durch den Gemeindewahlausschuss im Ratssaal im ersten Obergeschosses des Historischen Rathauses (Marktplatz 1, 76437 Rastatt) geprüft und verlesen und das Gesamtergebnis bekanntgegeben.
Die unechte Teilortswahl wurde abgeschafft. Wie sehe ich nun, welche/r Bewerber/in aus meinem Ortsteil kommt?
Aufgrund einer Überarbeitung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften für die Kommunalwahl enthält der Stimmzettel nun bei allen Bewerberinnen und Bewerbern eine zusätzliche Angabe zum Wohnort der Person.
Beispiel: Eine Person mit Hauptwohnsitz in Niederbühl erkennen Sie an der Ortsangabe „Rastatt-Niederbühl“.
Wie und ab wann darf plakatiert werden?
Die Stadt stellt den für die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahlen zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen in diesem Jahr insgesamt 26 städtische Wahlplakatständer zur Verfügung. Diese Wahlplakatständer sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und dürfen seit dem 10. April 2024 für die Plakatierung genutzt werden.
Auf den städtischen Wahlplakatständern sind nur Plakate der zur Gemeinderatswahl und den Ortschaftsratswahlen zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen mit Bezug zu diesen Wahlen erlaubt.
Zusätzlich besteht für alle Parteien und Wählervereinigungen die Möglichkeit der Plakatierung im öffentlichen Raum (zum Beispiel an Laternen) im Rahmen der geltenden Vorschriften. Hierfür ist eine Genehmigung des Kundenbereichs Ordnungsangelegenheiten einzuholen. Die Plakatierung ist üblicherweise in den zwei, einer Wahl vorangehenden, Monaten, erlaubt.
Für die Plakatierung mit Großflächenplakaten ist ebenfalls eine Genehmigung des Kundenbereichs Ordnungsangelegenheiten einzuholen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie im Internetauftritt der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.